Kittenvermittlung

Kennenlernen

Der persönliche Kontakt zu den neuen Katzeneltern ist mir auch nach dem Umzug der Kitten sehr wichtig. Ich gebe meine Schoßtiere nur in vertraunsvolle Hände. Ein persönliches Kennenlernen ist mir daher sehr wichtig und da Vertrauen keine Einbahnstraße ist, freue ich mich über jedes Interesse meine Tiere und mich vor Ort kennenzulernen.
Das Kennenlernen kann unabhängig von der Wurfplanung erfolgen.

Ablauf

Zur Vermeidung von Infektionen ist ein Besuch der Kleinen ca. ab der 9. Woche möglich. Dann sind die Tiere erstmals geimpft und gechipt. Bis dahin gibt es regelmäßig Videos und Bilder.
Insofern sich beide Seiten über die Vermittlung einig sind, wird durch die Anzahlung ein Kitten reserviert und die Reservierung vertraglich fixiert. Gerne können wir bei Interesse Einzelheiten besprechen. Die allgemeinen/üblichen Vertragsinhalte sind weiter unten auf dieser Seite gelistet.
Bis zum Abholtermin, der frühestens 14 Wochen nach der Geburt vereinbart werden kann, gibt es natürlich auch regelmäßige Updates zur Entwicklung aber auch auf Wunsch weitere Besuchstermine.
Soll der Familienzuwachs zu einem vorhandenen Strubentiger ziehen, stelle ich gerne “Schnüffeltücher” zur Gewöhnung bereit.

Abholung

Am Tag der Abholung bekommen alle Kitten neben einem Starterpaket mit Futter zur Umgewöhnung und ein paar Spielsachen auch ein Deckchen mit vertrauten Gerüchen auf den Weg. So wird der Auszug in der fremden Transportbox und der Einzug ins neue Zuhause etwas erleichtert. Neben dem Europäischen Heimtierausweis mit den tierärztlich eingetragenen Chipinformationen und Impfungen gibt es noch eine Kopie vom Stammbaum. Das Original wird nach Vorlage des Nachweises für dire Kastration / Sterilisation verschickt.


Bei Fragen zur Eingwöhnung oder Sozialisierung stehe ich jederzeit zur Verfügung.

Rechtliches

Was regelt der Vertrag

Pflichten des Käufers

  • Der Käufer verpflichtet sich das Tier artgerecht zu halten und für eine ausreichende tierärztliche Betreuung zu sorgen. Weiterhin verpflichtet sich der Käufer, Misshandlungen und Quälereien jeglicher Art zu unterlassen und auch durch Dritte nicht zu dulden. Der Käufer wird die maßgeblichen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes (nebst erlassenen Rechtsverordnungen) einhalten. Unkontrollierte bzw. unbeaufsichtigte Freigänge werden nicht empfohlen.
  • Der Käufer versichert, dass eine Abgabe des Tieres an Tierhändler oder für Tierversuche oder an ein Tierheim nicht erfolgt.
  • Der Käufer informiert den Verkäufer über etwaige Umzüge, das Abgeben und das Ableben des Tieres.
  • Sollte der Käufer beabsichtigen, das Tier an einen Dritten weitergeben zu wollen oder ist er aus persönlichen Gründen hierzu gezwungen, hat er den Verkäufer von dieser Absicht vorab unverzüglich zu unterrichten. Im Falle einer solchen Maßnahme (dies gilt sowohl für einen Verkauf als auch eine Schenkung) steht dem Verkäufer ein Rückkaufsrecht (hierbei ist von der ursprünglichen Aufwandsentschädigung ein angemessener Betrag in Abzug zu bringen, bei der insbesondere die weitere Vermittlung des Tieres zu berücksichtigen ist) zu. Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer innerhalb von 14 Werktagen ab Mitteilung schriftlich anzuzeigen, ob er von seinem Rückkaufsrecht Gebrauch macht.
  • Der Käufer gestattet dem Verkäufer, dass dieser sich (nach vorheriger Abstimmung) von der artgerechten Haltung des Tieres überzeugen kann.

Pflichten des Verkäufers

  • Der Verkäufer versichert, dass ihm keinerlei verborgene Krankheiten oder Mängel zum Übergabetermin bekannt sind. Der Käufer seinerseits hat das Tier vor Übergabe besichtigt und sich von der vorstehenden Versicherung des Verkäufers überzeugen können.
  • Weiterhin erklärt der Verkäufer folgendes:
    • das Tier ist gesund und frei von Parasiten
    • das Tier stammt von gesunden Elterntieren
    • das Tier hat turnusgemäß sämtliche vorgeschriebenen Impfungen erhalten.
  • Der Verkäufer steht dem Käufer auch nach der Übergabe für Fragen der Tierhaltung etc. des Tieres unentgeltlich zur Verfügung.

Rücktrittsrechte

  • Der Verkäufer kann bis zur Übergabe vom Vertrag zurücktreten, falls er an Informationen gelangt, wonach das Wohlergehen des Tieres gefährdet erscheint. Durch den Käufer geleistete Zahlungen sind in diesem Fall zu erstatten.
  • Der Käufer kann innerhalb von 10 Tagen ab dem Übergabezeitpunkt zurücktreten, sofern durch eine tierärztliche Bescheinigung eine anhaltende Krankheit oder ein körperlicher Defekt vorliegt und diese zum Zeitpunkt vor der Übergabe zurückzuführen ist. In einem solchen Fall ist die vom Käufer entrichtete Summe an diesen zurückzubezahlen.

Sonstiges

  • Bei Nichteinhaltung der Kastrationspflicht in Zusammenhang mit Schwarzzucht wird eine Vertragsstrafe in Höhe des Kaufpreises fällig. Ein Verstoß gegen das Zuchtverbot sowie der aufgeführten Pflichten des Käufers werden behördlich angezeigt.
  • Besondere Vereinbarungen sind schiftlich festzuhalten.